Bewegliche Lamellen
Die Stellung der Lamellen verändert Lichteinfall, Schatten und Luftbewegung auf der Terrasse.
Lamellendach · Referenz Warthausen
Ein echtes Projekt aus Warthausen bei Biberach: Bewegliche Lamellen in Holzoptik verbinden regulierbaren Schatten mit einem warmen, wohnlichen Charakter.
Echtes Projekt aus der Region
Die helle Konstruktion fügt sich ruhig an das Wohnhaus an. Lamellen in Holzoptik setzen den gestalterischen Akzent und machen das Dach auch von unten zu einem prägenden Teil der Terrasse.
Projektsteckbrief
Die Referenz zeigt das Zusammenspiel aus Dach, Terrasse, Fassade und seitlichem Schutz.
Projekte & Einblicke
Kurze Videosequenzen zeigen die Wirkung der Lamellen und den Blick unter das Dach. Wählen Sie eine Perspektive und starten Sie den Clip.
Entdecken Sie das Projekt aus verschiedenen Blickwinkeln: vom Gesamteindruck bis zum Zusammenspiel von Lamellen und Licht.
Alle vier Ausschnitte ohne TonMaterial & Wirkung
Einblicke direkt vom ausgeführten Projekt: warme Oberflächen, klare Linien und unterschiedliche Lichtstimmungen auf derselben Terrasse.



Die Lösung
Funktion und Gestaltung gehören zusammen: Das Dach soll Schatten schaffen und zugleich zum Charakter des Hauses passen.
Die Stellung der Lamellen verändert Lichteinfall, Schatten und Luftbewegung auf der Terrasse.
Die warme Lamellenoberfläche setzt einen bewussten Kontrast zur hellen Konstruktion.
Eine Senkrechtbeschattung ergänzt das Dach gegen seitlichen Sonneneinfall und unerwünschte Einblicke.
Proportionen, Anschluss, Entwässerung und Bedienung werden auf Gebäude und Nutzung abgestimmt.
Von der Idee zum Lieblingsplatz
Ob an der Fassade oder freistehend: Wir entwickeln die passende Lösung für Ihre Terrasse und begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Montage.
Nutzung, Stil, Schutzbedarf und Budget gemeinsam klären.
Maße, Befestigung, Entwässerung und baurechtliche Rahmenbedingungen klären.
Oberflächen, Seitenabschlüsse und Bedienung passend zu Ihren Wünschen auswählen.
Bestellung, Montage, Einstellung und Einweisung koordinieren.
Fragen & Antworten
Von der Einbausituation bis zur Montage: die wichtigsten Fragen für Ihre erste Orientierung.
Nicht pauschal. Fassade, Untergrund, Befestigung, Entwässerung, Maße und örtliche Vorgaben müssen vor der Planung geprüft werden.
Sie ermöglichen unterschiedliche Stellungen für direkten Lichteinfall, Schatten und Luftbewegung. So lässt sich die Terrasse je nach Tageszeit flexibler nutzen.
Ja. Ob Wandanschluss oder freistehende Konstruktion sinnvoller ist, hängt von Terrasse, Gebäude und gewünschter Fläche ab.
Ja. In der GSR-Ausstellung können Sie ein ausgestattetes Lamellendach bedienen und Materialien, Licht und Seitenabschlüsse vergleichen.
Ja. GSR plant die Anlage passend zum Objekt, koordiniert die Bestellung und übernimmt die fachgerechte Montage.
Das hängt von Bauart, Größe und Grundstück ab. In Baden-Württemberg sind Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei; Dachterrassen und ihre Überdachungen sind davon ausgenommen. In Bayern sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche verfahrensfrei; eine zusätzliche 3-m-Tiefengrenze enthält die aktuelle Vorschrift nicht. Eine offene Pergola ist anders einzuordnen als ein Lamellen- oder Textildach mit Wetterschutz. Auch ohne Baugenehmigungsverfahren müssen unter anderem Bebauungsplan und Abstandsflächen eingehalten werden. GSR-Ulm unterstützt bei der Klärung mit der zuständigen Behörde und bei den verfügbaren technischen Unterlagen. Stand: 24. September 2026. Regeln, Ausnahmen und Quellen im Überblick ↓
Vor der Montage klären
Für Pergola, Lamellendach und Terrassendach entscheidet nicht allein der Produktname. Maßgeblich sind die tatsächliche Konstruktion, ihre Größe und das Grundstück. Wir helfen Ihnen bei der Klärung.
Terrassenüberdachungen sind im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei. Dachterrassen und ihre Überdachungen sind ausdrücklich ausgenommen. Die 30-m²-Regel gilt hier nicht für den Außenbereich.
Offene Pergolen werden gesondert behandelt: Sie sind verfahrensfrei, im Außenbereich jedoch nur bis 10 m² Grundfläche.
LBO: § 50 und Anhang 1, Nr. 1 l / Nr. 8 c ↗Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche sind verfahrensfrei. Die aktuelle Vorschrift enthält keine zusätzliche Begrenzung auf drei Meter Tiefe. Anders als in Baden-Württemberg nennt diese Regel keinen Ausschluss des Außenbereichs.
Offene Pergolen fallen unter die gesondert aufgeführten unbedeutenden Anlagen. Die Zulässigkeit am konkreten Standort ist trotzdem zu prüfen – besonders im Außenbereich.
BayBO: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g / Nr. 16 g ↗Nicht automatisch. Eine offene Rankkonstruktion ohne schützendes Dach ist anders zu beurteilen als ein Lamellendach oder eine wetterfeste textile Überdachung. Auch ein bewegliches oder einfahrbares Dach kann baurechtlich eine Überdachung sein. Wir klären die Einordnung der geplanten Anlage mit Ihnen und der zuständigen Stelle. Eine spätere seitliche Verglasung oder ein geschlossener Wintergarten muss ebenfalls neu geprüft werden.
Beispiel zur Einordnung eines einfahrbaren Dachs: VG Ansbach, 21.06.2023 ↗
Verfahrensfrei bedeutet, dass für das Vorhaben kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Es bedeutet nicht, dass ohne weitere Prüfung gebaut werden darf: Bebauungsplan, Baugrenzen, Abstandsflächen, Standsicherheit sowie örtliche Satzungen und gegebenenfalls Denkmal- oder Naturschutz bleiben zu beachten. Separate Befreiungen oder Erlaubnisse können notwendig sein.
Übersteigt die Überdachung 30 m² oder sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist grundsätzlich eine Baugenehmigung nötig, sofern kein anderes gesetzliches Verfahren greift. Das Baurechtsamt prüft zum Beispiel, ob in Baden-Württemberg ein Kenntnisgabeverfahren oder in Bayern eine Genehmigungsfreistellung möglich ist. Deshalb die Verfahrensfrage vor Bestellung und Baubeginn klären.
Service-BW: verfahrensfreie Bauvorhaben ↗ · BayBO Art. 55 ↗ · BayBO Art. 58 ↗
Damit ist die bauplanungsrechtliche Lage des Grundstücks gemeint – nicht, ob die Terrasse draußen liegt. Eine Terrasse am Haus liegt also nicht automatisch im Außenbereich. Gerade am Ortsrand oder bei allein stehenden Gebäuden sollte die zuständige Behörde die Lage einordnen.
Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung mit der Gemeinde bzw. Baurechtsbehörde und stellen die verfügbaren technischen Unterlagen zur geplanten Anlage zusammen. Hilfreich sind Grundstücksadresse, Lageplan, Maße, Fotos und Angaben zu Dach und Seitenabschlüssen. Die verbindliche baurechtliche Einordnung erfolgt durch die zuständige Behörde; eine Genehmigung können wir nicht pauschal zusagen.
Stand: 24. September 2026. Allgemeine Orientierung für Baden-Württemberg und Bayern, keine verbindliche Prüfung Ihres Einzelvorhabens. Örtliche Vorgaben und die zum Planungszeitpunkt geltende Rechtslage sind zusätzlich zu prüfen.
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